Sondergenehmigung - Überprüfung in besonderen Fällen
Die gesetzlichen Tauglichkeitsanforderungen sehen bei bestimmten Erkrankungen oder Normabweichungen die "Konsultation" oder "Verweisung" an die zuständige Luftfahrtbehörde vor. Als Beispiel mögen hier gravierende Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Tumorleiden gelten. Aber auch harmlosere "Normabweichungen" wie Fehlsichtigkeit, gutartige Herzrhythmusstörungen u.a. bedürfen näherer Aufmerksamkeit.
In diesen Fällen sind zumeist Aeromedical Center als erfahrene flugmedizinische Ansprechpartner der Behörden eingebunden. In "zweiter Instanz" können hierdurch häufig positive Tauglichkeitsentscheidungen (z.B. unter speziellen Auflagen) als sog. "Sondergenehmigung" erteilt werden. So mancher Airline-Kapitän ist deshalb trotz schwerwiegender Erkrankung wieder tauglich geworden.
Die für uns tätigen Gutachter sind seit Einführung der JAR-FCL bis 2011 für das Lufthansa Aeromedical Center Frankfurt tätig gewesen und blicken auf einen sehr großen Erfahrungsschatz bei problematischen Tauglichkeitsfällen zurück. Gerne beraten wir Sie auch unverbindlich zu Ihren Fragen und helfen Ihnen bei der Wiedererlangung der Tauglichkeit.